UNSERE KANZLEI. SPEZIALISIERT IM ARBEITSRECHT.
Die Kanzlei JUNGRECHTSANWÄLTE ist eine stark spezialisierte, überregional tätige Kanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.
Wir begleiten unsere Mandanten bei der Vertragsgestaltung kollektivrechtlicher Vereinbarungen ebenso, wie bei der strategischen und taktischen Beratung, bei der Verhandlungsführung und Umsetzung der Vereinbarungen sowie durch die Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen.
Wir nehmen für unsere Mandanten in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen die Prozessvertretung in Urteils- und Beschlussverfahren wahr und sind als Beisitzer in Einigungsstellen und als Sachverständige tätig.
Wir sind Referenten für bundesweit tätige, professionelle Bildungsinstitute und führen Inhouse-Schulungen vielfach in enger Zusammenarbeit mit diesen durch. An Universitäten und auf Kongressen halten wir Fachvorträge.
In unserer Beratungstätigkeit greifen wir fortwährend innovative Entwicklungen in den Unternehmen auf und gestalten innerhalb unserer Beratungsprojekte deren Einflüsse auf das moderne Wirtschaftsleben aktiv mit. Diese Ziele verfolgen wir auch durch unsere Mitgliedschaften in rechtsvergleichenden Instituten und Arbeitsgruppen auf europäischer Ebene im europäischen Arbeitsrecht. Unser fachliches Engagement wird durch Veröffentlichungen in einschlägigen Fachzeitschriften und Beiträge abgerundet.
Wir betreuen bundesweit Mandanten im Bereich des Betriebsverfassungsrechts, des Personalvertretungsrechts sowie im gesamten Mitbestimmungsrecht und Tarifrecht. Daneben betreuen wir unsere Mandanten ebenfalls in allen individualrechtlichen Fragestellungen.
Sowohl in betriebswirtschaftlichen und personalwirtschaftlichen als auch in gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftsprüfungsrechtlichen Fragestellungen greifen wir auf ein langjährig gewachsenes Netzwerk von Experten und unsere Kooperationspartner zurück.